Feuerwerksartikel
Regierung der Oberpfalz warnt vor billigen ausländischen Feuerwerksartikeln:
Nur zugelassene Feuerwerksartikel dürfen eingeführt werden
Regensburg – Die Regierung der Oberpfalz warnt davor,
Feuerwerksartikel aus dem Ausland, die in Deutschland nicht
zugelassen sind, einzuführen oder zu vertreiben.
Immer wieder zeigen Kontrollen des Einreiseverkehrs, dass
Privatpersonen Billigware einführen, die nicht den deutschen
Sicherheitsbestimmungen entspricht.
Die Zulassung der Feuerwerksartikel in Deutschland erfolgt durch
die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin und ist durch
eine "BAM-Prüfnummer" auf dem Feuerwerkskörper oder seiner
Verpackung zu erkennen. Die Materialprüfung gewährleistet
Sicherheit beim Umgang mit explosiven Stoffen und beugt unnötigen
Gefahren beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln vor. Die Einfuhr
nicht zugelassener Ware wird nach dem Sprengstoffgesetz auch als
Straftat geahndet. An den Grenzübergängen nach Tschechien waren
im letzten Jahr wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
zahlreiche Strafanzeigen die Folge. Die Feuerwerksartikel wurden
beschlagnahmt und anschließend vernichtet.
Auch die Einfuhr zugelassener Pyrotechnik durch Endverbraucher
ist ohne besondere Genehmigung nur an wenigen Tagen vor Silvester
– heuer vom 28.12. bis 31.12 – erlaubt und ist bei der Einreise
beim Zoll anzumelden.
Tipps des Bayerischen Landesfeuerwehrverbandes für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche
unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller.
- Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen
Räumen verboten.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen
Sie niemals auf Menschen.
- Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch
einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich
ist.
- Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen
Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und
Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine
schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.