Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage. Anwalt
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Aufgrund Art. 28 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) erlässt die Gemeinde Pentling eine

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Die aktuellste und gültige Version der gemeindlichen Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Pentling unter www.pentling.de