Aufgrund Art. 28 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) erlässt die Gemeinde Pentling eine
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Die aktuellste und gültige Version der gemeindlichen Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Pentling unter www.pentling.de