Vogelgrippe

Influenza A, Subtyp H5N1 (Vogelgrippe):

– Bei der derzeitig vor allem unter Wildgeflügel zirkulierenden Form des Krankheitserregers Influenza A, Subtyp H5N1, der die aviäre Influenza bzw Geflügelpest, umgangssprachlich „Vogelgrippe“ hervorruft, handelt es sich grundsätzlich um einen Tierseuchenerreger.
– Übertragungen auf den Menschen kamen bisher nur bei engem Kontakt zu infizierten Tieren verbunden mit Hygienemängeln vor.
– Überwiegend lebten die infizierten Tiere in enger häuslicher Gemeinschaft mit dem Menschen oder das Fleisch erkrankter Tiere wurde z.T. roh bzw. ungenügend gegart verzehrt.
– Mit dem natürlichen Vogelzug der Wildvögel letzten Herbst wurde der H5N1 Erreger erstmals bis nach Osteuropa verbreitet.

Umgang mit totem und erkranktem Geflügel:

– Nach Auskunft des staatl. Veterinäramts sind alle Vögel mögliche Träger des H5N1 Virus
– Schwäne sind offensichtlich besonders empfindlich auf das H5N1 Virus und scheinen Tierseuchenexperten zufolge eine Art Indikatorvogel zu sein, an denen sich ein Ausbruch früh erkennen lassen könnte.
– Kranke Tiere fallen oft mit Gleichgewichts- oder Verhaltensstörungen auf, schwimmen im Kreis oder halten den Kopf schief. Durchfälle treten auf, Augen- und Lungenentzündungen kommen hinzu.
– Bei mehr als 5 toten Vögeln oder einzelnen toten Schwänen wenden Sie sich an die örtliche Feuerwehr, Tel. 112

Hotline des Bundeslandwirtschaftsministeriums:

– Hotline des Ministeriums Hotline (Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr) unter den Telefonnummern 01888/529-4601 oder -4602, -4603, -4604 und -4605