Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen

Verhalten bei Bedrohung durch Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen:

– Die Tiere stechen nur bei Bedrohung. Heftige Bewegungen vermeiden, und nicht nach den Tieren schlagen
– Lebensmittel im Sommer nicht lange offen stehen lassen
– Vor dem trinken aus Flaschen, Dosen und Gläsern vergeweissern, dass sich darin kein Insekt befindet. Kinder sollten einen Strohhalm benutzen

 

Verhalten bei Stichen durch Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen:

– Schmerz und Stiche sind normale Reaktionen und gehen nach einiger Zeit von alleine zurück. Einstichstelle mit Eisbeutel oder kalten Umschlägen kühlen
– Lutschen von Eis oder kalte Umschläge können Schwellungen im Hals- und Mundbereich verringern
– Bei Einstichen im Rachenraum, bei auftretenden Kreislaufproblemen, Herzrasen, Atemnot, Nesselsucht oder auftretenden Schockanzeichen sofort die Feuerwehr verständigen – Die Feuerwehr vergewissert sich, ob die Beseitigung der Insektenvölker wirklich notwendig ist, und schreitet nur ein, wenn eine Gefahr für Menschen besteht

 

Insektenbeseitigung! Aufgabe der Feuerwehr(en)? Wir geben Antwort!

Unter welchen Bedingungen beseitigen wir als Feuerwehr Insektennester?  

Wie jedes Jahr in den Frühjahres- und Sommermonaten wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen- und Hornissennestern im Haus oder Garten hilfesuchend an uns.

Ein Tätigwerden der Feuerwehr ist in diesen Fällen jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Daher darf nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) die Beseitigung eines Wespennestes von der Feuerwehr als sogenannte technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1 | Es liegt eine konkrete Bedrohung „Gefahr in Verzug“ (Notfall) durch das Insektennest vor!

Beispielsweise: Im betroffenen Haus leben Allergiker (Nachweispflicht) oder Kleinkinder.

2 | Es kann nicht oder nicht zeitnah durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden. Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen, einige Firmen sogar mit Tag/Nacht-Service, zur Verfügung. Bitte informiert Euch hierzu im Internet oder dem Telefonbuch.

3 | Die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, kann nicht durch Absperrmaßnahmen abgewandt werden.

Beispielsweise: Nichtbenutzen eines betroffenen Raumes.

4 | Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.

Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen als Einzelfallentscheidung durch einen Verantwortlichen der Feuerwehr zu treffen.

Unter Bewertung der vier oben genannten Voraussetzungen ist in den meisten Fällen ein Einsatz der Feuerwehr zur Wespenbeseitigung ausgeschlossen.

Hinzu kommt, dass einige Insektenarten (z.B. Hornissen, Sandwespe) unter das Artenschutzgesetz fallen und deren Beseitigung die vorherige Zustimmung der Naturschutzbehörde bedarf.

Ähnliches gilt für Bienen. Solltet Sie mit diesen wertvollen Insekten ein Problem haben, so wenden Sie sich bitte an einen Imker in der Nähe. Auch einen solchen Kontakt finden Sie im Internet oder Telefonbuch.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Gemeinde Pentling bzw. das Landratsamt Regensburg gerne zur Verfügung.