Moderne Rauchwarnmelder – Höchster Komfort und sichere Technik
Rauchmeldertypen für jeden Einsatzzweck
Hochwertige Stand-alone-Feuermelder mit Lithium-Batterien überzeugen mit langer Lebensdauer. Die Langzeit-Batterien garantieren 10 Jahre Funktionsfähigkeit. Allerdings sollten Batterien für Brandmeldegeräte generell nach spätestens 10 Jahren gewechselt werden, da die Sensorik verschmutzen kann. Für schwerhörige oder gehörlose Menschen wurden spezielle Rauchmelder konzipiert, die bei Rauchentwicklung eine grelle Blitzlampe aktivieren und mit einem Vibrationskissen verbunden sind.
Montage von Brandmeldern – worauf kommt es an?
Besonders wichtig ist die Frage nach dem Montageort für einen Brandmelder. Bundesländer, die der Rauchmelderpflicht unterliegen, schreiben die Installation im Kinderzimmer, im Schlafbereich und im Flur vor. Auch im Arbeitszimmer und im Wohnbereich sollten Rauchwarngeräte angebracht werden. Im Keller oder auf dem Dachboden ist eine Rauchmelder-Installation wenig empfehlenswert, da Staub oder andere Schmutzpartikel einen Fehlalarm begünstigen. Für die Montage in Bad und Küche sind Feuermelder erhältlich, die echten Rauch erkennen und von Küchendämpfen oder Wasserdampf durch Duschen unterscheiden. Der Installationsort sollte nicht kälter als -4 Grad und wärmer als +45 Grad sein. Dekorationsgegenstände dürfen nicht den Weg des Qualms blockieren. Auch ein Ort mit starker Luftzirkulation kann verhindern, dass der Rauch die Rauchkammer des Warngerätes erreicht. Wichtig: Rauchmelder nicht in der Nähe von Heizungs- und Klimaanlagen montieren.
Bußgelder bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht?
Nach und nach wird auch in den letzten Bundesländern die Rauchmelderpflicht eingeführt. Doch was passiert, wenn Wohnungs- und Hauseigentümer keine Rauchwarngeräte montieren? Bisher drohte kein Zwangsgeld bei einem Verstoß, doch in Kürze sollen empfindliche Strafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Strafgelder können ebenfalls erhoben werden, wenn Eigentümer Brandmeldegeräte ohne CE-Sicherheitszeichen installieren. Es gibt bis jetzt keine bundesweiten Kontrollen, doch das könnte sich schnell ändern. Ein Vermieter darf die Kosten für einen Rauchmelder nicht mit der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, es sei denn, der Mietvertrag enthält eine gesonderte Klausel. Vermieten Eigentümer verschiedene Wohnobjekte und eine Installation von Rauchwarngeräten scheint zu teuer, besteht die Möglichkeit, diese zu mieten. Alles Weitere zur Rauchmelderpflicht in Deutschland, Regelungen, Haftung und Voraussetzungen in der Infobox.
Informationsmaterial mit freundlicher Unterstützung von www.rauchmeldershop-online.de zur Verfügung gestellt.