Verhalten bei Wohnungsbränden

Vorbeugen von Wohnungsbränden:

– Brennbare Gegenstände von Wärmequellen fernhalten
– Bügeleisen nicht auf brennbaren Unterlagen abstellen
– Kochstellen und offenes Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
– Nicht im Bett rauchen
– Nicht versuchen, brennendes Fett oder Öl mit Wasser zu löschen. Eine Fettexplosion wäre die Folge. Flammen durch aufsetzen eines Topfdeckels ersticken

 

Spezielle Hinweise zu Fernsehgeräten:

– Aufstell- und Einbauvorschriften des Herstellers beachten
– Fernsehgeräte so aufstellen, dass sie rundum gut belüftet sind, und Lüftungsschlitze nicht verdeckt werden
– Nach Programmende Fernsehgerät abschalten. Auch Stand-by Schaltung
– Keine flüssiggefüllten Gefäße (Blumenvasen, Getränke, …) auf dem Fernseher abstellen
– Bei aufkommendem Gewitter Netz- und Antennenstecker abziehen oder Netz- und Antennenleitungen mit Übersprannungsschutzgerät ausrüsten
– Bei ungewöhnlichen Störungen das Gerät ausschalten und den Netzstecker ziehen
– Defekte Geräte durch Fachbetrieb reparieren lassen

 

Vorsichtmaßnahmen beim Grillen:

– Grill kippsicher aufstellen
– Abstand von 5m zu brennbaren Gegenständen halten
– Handelsübliche Grillkohle und Grillanzünder verwenden
– Niemals Benzin oder Spiritus auf die Grillkohle schütten
– Grillfeuer beobachten, und Kinder nicht alleine grillen lassen
– Glut bei starkem Wind ablöschen
– Bei Brand oder Unfall unverzüglich die Feuerwehr alarmieren
– Verbrennungen mit kühlem sauberen Wasser kühlen, bis der Rettungsdienst eintrifft

 

Aufklärung von Kindern:

– Kinder so früh wie möglich über die Gefahren und die Folgen von zündeln aufklären
– Kindern den richtigen Umgang mit Feuerzeug und Zündhölzern zeigen
– Niemals Zündhölzer und Feuerzeuge achtlos liegen lassen
– Das Kind aufklären, was es im Brandfall zu tun hat

 

Verhalten im Brandfall:

– Ruhe bewaren
– Sich und andere Personen in Sicherheit bringen
– Sofort Feuerwehr alarmieren
– Türen zum Brandraum schließen
– Bewegen Sie sich in verrauchten Bereichen am Boden
– Keinesfalls Aufzüge benutzen
– Feuerwehr einweisen und den Einsatzleiter über vermisste Personen und die Lage des Brandherdes informieren
– Wenn Sie von Feuer oder Rauch eingeschlossen sind, machen Sie sich am Fenster bemerkbar

 

Verhalten von Kindern im Brandfall:

– Umgehend den Gefahrenbereich verlassen
– Sofort Hilfe holen, oder um Hilfe rufen
– Sich auf keinen Fall verstecken (z.B. Angst vor Strafe)
– Wenn ein Telefon ausserhalb des Gefahrenbereichs vorhanden ist, soll das Kind die Feuerwehr alarmieren

 

Nach einem Wohnungsbrand nicht sofort und selbst mit Aufräumungs- und Entsorgungsmaßnahmen beginnen

In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt. Ihre Feuerwehr hat den Brand gelöscht und dazu beigetragen, weiteren Schaden zu begrenzen und Schlimmeres zu verhüten.
Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind.

Viele Fragen werden sich nun für Sie stellen. Dazu nur einige Beispiele:
– Wie habe ich mich zu verhalten?
– Wer kann gegebenenfalls weiterhelfen?
– Welche Versicherung ist zu informieren?

Der Brand ist gelöscht – was nun?
Mit dem vollständigen Ablöschen des Brandes ist die Tätigkeit der Feuerwehr beendet. Ausgenommen davon sind nur Fälle, bei denen auf Grund einer weiteren Gefährdung eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss. Diese Entscheidung wird von der Feuerwehr getroffen. Nach Freigabe der Brandstelle durch Feuerwehr und Polizei können Sie tätig werden. Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr.

Versicherung
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Nach einem Brandschaden sollten Sie umgehend mit Ihrem Versicherer (Brandversicherung; Hausratversicherung) Kontakt aufnehmen, wenn eine versicherte Sache (Gebäude, Hausrat) betroffen ist.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion zerstört oder beschädigt wurden. Außerdem werden in der Regel notwendige Aufräumungs- und Schadenminderungskosten ersetzt, sofern diese versichert sind.

Bei Beachtung der unten angeführten Sicherheitsmaßnahmen können Aufräumungsarbeiten jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.

Vorsicht Schadstoffe
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.
Bei jeder Verbrennung werden Schadstoffe freigesetzt. Diese befinden sich im Brandschutt, im Brandrauch und in dessen Niederschlägen wieder. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten.
Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, daß brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

Dennoch sollten Sie – schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen – die folgenden Hinweise beachten, damit soll Ihnen der Umgang mit diesen nach dem Brand vorhandenen Schadstoffen etwas erleichtert werden. Gleichzeitig möchten wir Sie auf bestimmte Vorsorgemaßnahmen aufmerksam machen.

Sicherheits- und Verhaltensregeln
Sie haben sich, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereichs selber durchzuführen. Wenn die Brandstelle erkaltet ist (ca. 1-2 Std. nachdem der Brand gelöscht ist) und die Wohnung gut belüftet wurde, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände gebunden. Vorher sollte die Brandstelle nicht betreten werden.
Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

Sorgen Sie dafür, daß keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden. Decken Sie rußbedeckte Flächen mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuheabtreten aus.

Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden.

Um eine Aufnahme der Schadstoffe über Mund, Nase oder über die Haut zu vermeiden, sollten Sie folgende Schutzkleidung tragen:
1. Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff
2. Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
3. Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten
4. Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Alle Gegenstände sind im Handel erhältlich.

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Es ist auch hier darauf zu achten, daß keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass sich keine Kinder, kranke oder ältere Menschen, die meist sensibel auf Schadstoffe reagieren, in den betroffenen Räumen aufhalten. Das Gleiche gilt auch für Haustiere. Sollten Haustiere dem Brandrauch ausgesetzt gewesen sein, sind sie gegebenenfalls dem Tierarzt vorzustellen.

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zuläßt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.
Die während der Arbeit eingesetzte Schutzkleidung ist anschließend als Problemmüll zu entsorgen.

Während Sie im verschmutzten Bereich arbeiten sollten Sie weder essen noch trinken oder rauchen. Vor der Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln sollten Sie sich unbedingt duschen und Ihre Kleidung wechseln.

Alle durch den Brand in Mitleidenschaft gezogenen Bereiche sollten über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Bitte beachten Sie, dass durch die Zuluft auch bisher nicht vom Brand betroffene Bereiche verschmutzt werden können. Denken Sie bitte auch an eine entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums.

Was tun mit Lebensmitteln?
Offene Lebensmittel, die im direkten oder indirekten Einwirkungsbereich des Brandes lagerten (z. B. in Schränken, Kühlschrank usw.), sollten nicht mehr verzehrt werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, die in Kunststoff bzw. Papier verpackt sind. Lebensmittel in noch dicht verschlossenen Metallverpackungen (Dosen) oder noch dicht verschlossenen Glasverpackungen können verzehrt werden, wenn sie nicht der Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lebensmittel beim Entleeren der Behältnisse nicht verunreinigt werden. Im Zweifelsfall gilt: Die Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen – nicht kompostieren!

Reinigung von Kleidern, Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen
Als Grundregel gilt: Alle Gegenstände sind vor Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist das Entfernen sichtbarer Russspuren. Bei Einsatz von Staubsaugern zur Entfernung von lockeren Ruß- und Staubbelägen müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Die Industriebstaubsauger können Sie bei den ortsansässigen Werkzeugvermietungsfirmen (siehe „Gelbe Seiten“) ausleihen.

Bei der Nassreinigung empfiehlt sich eine Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung. Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Reinigung von Kinderspielzeug walten lassen.

Holzspielzeug sollte abgeschliffen und eventuell neu lackiert werden. Im Zweifelsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder, von diesen Gegenständen trennen.

Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat bei mindestens 60° Grad gewaschen werden. Vorsicht, die Reinigungsabwässer beinhalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung des kontaminierten Wischwassers in die Kanalisation darf nur in kleineren Mengen erfolgen. Kleidungsstücke können aber auch bei einer Reinigungsfirma gereinigt werden.

Abfallentsorgung
Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden.

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, daß diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:
– verwertbare Bestandteile
– nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
– besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)

Verwertbare Bestandteile sind z.B.:
– Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
– nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:
– Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
– Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
– Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.

Die Problemabfälle sind dazu in Kunststoffbehälter/-säcke zu verpacken und über das jeweilige Amt für Abfallentsorgung der Stadt oder des Landkreises zu entsorgen.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Entsorgung geben Ihnen die Abfallberater der Stadt/Landkreises und der Gemeinde gerne weitere Auskünfte.

Haftungsausschluss
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei evtl. auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die auf Grund dieser Hinweise entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern